Navigieren in Selzach

Formular Vereinsunterstützung Sonderbeiträge

Kontaktdaten Verein

Adressdaten Verein

Daten Kontaktperson

Nötige Angaben für Berechtigungsprüfung

Wurden Ihrem Verein im laufenden Jahr Grundbeiträge zugesprochen?

Angaben zu Festbesuch oder Jubilläen

Beachten Sie bitte, dass Beiträge nur für die folgenden Jubiläen ausbezahlt werden:
- 25 Jahre
- 50 Jahre
- 75 Jahre
- 100 Jahre
- 125 Jahre
- usw.

Der Beitrag pro Altersjahr des Vereins ist mit Beschluss GR vom 27. September 2012 auf Fr. 20.00 festgelegt.

Beachten Sie bitte, dass Beiträge für Festbesuche nur für folgende Feste geltend gemacht werden können:
- kantonale Feste
- überkantonale Feste
- eidgenösische Feste

Der Beitrag pro Teilnehmerin / Teilnehmer ist mit Beschluss GR vom 27. September 2012 auf max. Fr. 25.00 festgelegt.

Die Anzahl der Teilnehmenden an einem Fest sind durch Kopien der Rechnungen für Festkarten, Startgelder, Fahrkarten usw. zu belegen. Ohne Belege ist eine Auszahlung nicht möglich.

Muss mehr als der Besuch eines Festes abgerechnet werden, ist zwingend ein zweites Formular auszufüllen.

Jubiläum

Gesuch für Jubiläum

Wenn Ja, bitte die nächsten 3 Felder zwingend ausfüllen!

Bitte Dateien Hochladen. Akzeptiert werden pdf-Files,jpg und jpeg.
Teilnahme an einem Fest

Gesuch Beitrag für Festbesuch

Wenn Ja, bitte die nächsten 3 Felder zwingend ausfüllen

Bitte Dateien hochladen. Akzeptiert werden pdf-Files, jpg und jpeg.
Vorgaben zum Dateiupload:
  • maximale Dateigrösse: 15 MB
  • maximale Datenmenge: 15 MB
  • erlaubte Dateitypen: pdf, jpg, jpeg
Vorgaben zum Dateiupload:
  • maximale Dateigrösse: 15 MB
  • maximale Datenmenge: 15 MB
  • erlaubte Dateitypen: pdf, jpg, jpeg
Vorgaben zum Dateiupload:
  • maximale Dateigrösse: 15 MB
  • erlaubte Dateitypen: pdf, jpg, jpeg

Sie sind nun am Ende der Dateneingabe angelangt. Beachten Sie, dass ohne die Abgabe der geforderten Unterlagen keine Vereinsunterstützung gewährt werden kann. Sie bestätigen durch das Absenden, dass Ihre Angaben vollständig und richtig sind!

Falsche Angaben:

Stellt sich heraus, dass bewusst falsche Angaben gemacht wurden, sind rückwirkend sämtliche ausgerichtetet Unterstützungsleistungen zurückzuzahlen. Die Kultur- und Sportkommission behält sich zudem das Recht vor, Strafanzeige gegen die Verantwortlichen zu erstatten und Schadenersatz zu fordern.

 

Feedback

Feedback an die Kultur- und Sportkommission bezüglich diesem Formular, dem Ablauf der Vereinsunterstützung sowie weiteren Anliegen an unsere Kommission.