Navigieren in Selzach

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit einem Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Ausländische Staatsangehörige können den Dienst mit wenigen Ausnahmen auch nutzen. Sie müssen sich aber trotzdem noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anpassen zu lassen. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Meldungen können maximal 30 Tage vor dem effektiven Umzugsdatum über eUmzug gemeldet werden.

Meldung starten

 

Das sollten Sie bereithalten

  • Persönliche Angaben: So wie im Einwohnerregister eingetragen oder gemäss ihrem Reisedokument (Pass oder Identitätskarte).
  • Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer AHVN13)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung.
    Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) dürfen entsprechend abgedeckt werden.
  • Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung
  • evt. Zahlungsmittel, da Gebühren anfallen können (bei der Einwohnergemeinde Selzach ist die Meldung kostenlos).

Wenn Sie Dokumente hochladen müssen, achten Sie darauf, dass Sie Vor- und Rückseite der Dokumente einscannen. Ein gutes Handyfoto genügt auch.

Für Schweizerinnen und Schweizer wird der Heimatschein von der Wegzugsgemeinde direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.

Weitere Informationen