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Vereinsunterstützung

Die Einwohnergemeinde Selzach unterstützt die Selzacher Vereine, indem sie ihnen bestehende Anlagen, Hallen und Räume kostenlos zur Verfügung stellt. Weiter werden alle Vereine, welche die Kriterien des Reglements «für die Unterstützung von Vereinen» erfüllen, zusätzlich finanziell unterstützt. Wer Grundbeiträge aus der Vereinsunterstützung erhält, kann zusätzlich Jugendbeiträge und Sonderbeiträge geltend machen. Wer Lagerbeiträge beantragen will, muss zwingend telefonischen Kontakt mit dem Präsidenten der Kultur- und Sportkommission aufnehmen!

Zum Reglement «für die Unterstützung von Vereinen»

Grundbeiträge der Vereinsunterstützung

Vereine, die Unterstützung beantragen, müssen alle drei Jahre (im 2021, 2024, 2027, 2030) das vollständige Formular ausfüllen und die nötigen Unterlagen wie Statuten, Rechnung, Bilanzen und Mitgliederlisten abgeben. In den Zwischenjahren (z.B. im 2022, 2023, 2025, 2026) müssen nur die Mitgliederlisten und sowie die Rechnungen und Bilanzen eingereicht werden sowie die Statuten, falls Sie geändert wurden.  Vereine, welche in den Vorjahren bereits Beiträge angefordert haben, werden jeweils per E-Mail zur Abgabe der Daten aufgefordert.

Vereine, welche sich zum ersten Mal anmelden, füllen immer das vollständige Formular aus. 

Die Eingabefrist zur Abgabe der Daten für die Grundbeiträge ist der 15. März des Beitragsjahres.

Zum vollständigen Formular

Zum Formular für Zwischenjahre

Die Festlegung der Grundbeträge stützt sich auf die im Reglemet definierten Faktoren. Hier finden Sie ein Erklärungsblatt zum Vorgehen bei der Berechnung der Beiträge.

Jugendbeiträge der Vereinsunterstützung

Vereine, die Grundbeiträge erhalten, können zusätzlich Jugenbeiträge beantragen. Beachten Sie bitte die geltenden Kriterien im Reglement.

Die Eingabefriste zur Abgabe der Daten für die Jugendbeiträge ist der 31. Oktober des Beitragsjahres.

Zum Formular für Jugendbeiträge

Sonderbeiträge der Vereinsunterstützung

Vereine, die Grundbeiträge erhalten, können für Festbesuche und Jubiläen des Vereines Sonderbeiträge beantragen. Beachten Sie bitte die geltenden Kriterien im Reglement.

Die Eingabefriste zur Abgabe der Daten für Sonderbeiträge ist der 31. Dezember des Beitragsjahres.

Zum Formular für Sonderbeiträge

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